Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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28.12.2017

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler wurde Ende Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bereits im September passierte die Regelung den Bundesrat. In der ausführenden Verordnung werden derzeit die Einzelheiten der Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung wie auch der Berufshaftpflichtversicherung geregelt. Der Rest des Gesetzes tritt demnach am 1. August 2018 in Kraft. Dazu gehören neben den Voraussetzungen für Erlaubniserteilung auch die Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Erlaubnispflicht bezieht sich dabei auf Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter, was sowohl die Wohnungseigentums- als auch die Mietverwaltung umfasst.

Der Übergangszeitraum, in dem die bisher tätigen Wohnimmobilienverwalterinnen und - verwalter ihre Erlaubnis beantragen können, erstreckt sich bis zum 1. März 2019. Der Nachweis abgelegter Weiterbildungen ist für bereits heute tätige Gewerbetreibende sowie Objektbetreuer erstmals am 31. Januar 2020 fällig.

DDIV – Stimme des Verbraucherschutzes

Der DDIV begleitete das Gesetzgebungsverfahren aktiv und vertrat die Interessen der Immobilienverwalter u. a. in mehreren Stellungnahmen und einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag. Maßgeblich auf Druck des Branchenverbands wurden sowohl die Weiterbildungspflicht als auch der Mietverwalter noch in die Regelung aufgenommen. Ein Sachkundenachweis entfiel dagegen. Der DDIV, als führender Branchenverband, wird sich auch weiterhin für einen Sachkundenachweis stark machen und aktiv an der Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht mitwirken. Dies auch für den Verbraucherschutz von Millionen Eigentümern und Mietern. Eigentümergemeinschaften und Verwaltungsbeiräte sind daher auch künftig gut beraten, auf die Dienste eines Immobilienverwalters zurückzugreifen, der in einem DDIV-Landesverband organisiert ist.